Aufgaben des Betriebsrates
Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten des Betriebsrates
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind im wesentlichen im zweiten Teil des ArbVG, "Betriebsverfassung", geregelt.
Somit wird den Mitgliedern eines Betriebsrats durch die gesetzliche Regelung die Möglichkeit eröffnet, institutionell abgesichert die Interessen der Arbeitnehmer:innen auf wesentlichen, bestimmten Feldern betrieblicher Entscheidungen zu vertreten.