Zum Hauptinhalt wechseln

Information und Mitwirkung bei Neueinstellungen

Die Betriebsrät:innen sind vor der Einstellung von neuen Mitarbeiter:innen zu verständigen.

Auf Verlangen des Betriebsratsgremiums ist eine besondere Beratung durchzuführen. Durch diese Regelung ist es den Betriebsrät:innen von Anfang an möglich, günstige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

In Betrieben, in denen Arbeitnehmer:innen von Betriebsrät:innen vertreten werden, können somit faire Arbeitsbedingungen gesichert werden!