Information und Mitwirkung bei Neueinstellungen
Die Betriebsrät:innen sind vor der Einstellung von neuen Mitarbeiter:innen zu verständigen.
Auf Verlangen des Betriebsratsgremiums ist eine besondere Beratung durchzuführen. Durch diese Regelung ist es den Betriebsrät:innen von Anfang an möglich, günstige Arbeitsbedingungen zu schaffen.
In Betrieben, in denen Arbeitnehmer:innen von Betriebsrät:innen vertreten werden, können somit faire Arbeitsbedingungen gesichert werden!