Recht auf Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Der Betriebsrat kann Betriebsvereinbarungen zur Verbesserung und Sicherung der Bedingungen der Arbeitnehmer:innen abschließen.
Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber schriftliche Betriebsvereinbarungen abschließen. In bestimmten Angelegenheiten kann er solche Vereinbarungen sogar erzwingen.
In Betriebsvereinbarungen können viele Belange für die Arbeitnehmer:innen besser als im Gesetz oder im Kollektivvertrag geregelt werden!