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Recht auf Abschluss von Betriebsvereinbarungen

Der Betriebsrat kann Betriebsvereinbarungen zur Verbesserung und Sicherung der Bedingungen der Arbeitnehmer:innen abschließen.

Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber schriftliche Betriebsvereinbarungen abschließen. In bestimmten Angelegenheiten kann er solche Vereinbarungen sogar erzwingen.

In Betriebsvereinbarungen können viele Belange für die Arbeitnehmer:innen besser als im Gesetz oder im Kollektivvertrag geregelt werden!