Recht auf elektronische Arbeitsmittel
Als Betriebsrat/rätin steht dir gesetzlich ein Computer, Tablet, Notebook oder Smartphone zu. Dein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, dir die digitale Ausrüstung bereitzustellen, die du für deine Arbeit brauchst.
§ 72 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) sagt: "Dem Betriebsrat (...) sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben (...) Kanzlei- und Geschäftserfordernisse (...) vom Betriebsinhaber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen."
Das bedeutet konkret: Laut OGH-Urteil (GZ 9 ObA 89/07i) sind Laptops, Tablets und Smartphones Teil dieser Erfordernisse. Sie müssen vom Arbeitgeber ereitgestellt werden - angepasst an die Anforderungen und Bedürfnisse des Betriebsrates.