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Aufgaben des Betriebsrates

Die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen.

Betriebsrät:innen haben somit folgende Aufgaben, sie

  • verhandeln Betriebsvereinbarungen

  • sorgen für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen

  • machen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit

  • haben Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze

  • haben das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten

  • haben das Recht, zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten

  • können unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern

  • müssen über alle die Arbeitnehmer:innen betreffenden Angelegenheiten vom Arbeitgeber informiert werden