Aufgaben des Betriebsrates
Die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen.
Betriebsrät:innen haben somit folgende Aufgaben, sie
verhandeln Betriebsvereinbarungen
sorgen für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen
machen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
haben Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
haben das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
haben das Recht, zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten
können unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern
müssen über alle die Arbeitnehmer:innen betreffenden Angelegenheiten vom Arbeitgeber informiert werden