Überwachung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
Das Interventionsrecht des Betriebsratsorgans
Ohne Betriebsrät:innen erfahren die Behörden oft nicht von Missständen, und die Arbeitnehmer:innen sind darauf angewiesen, dass Mängel bei einer routinemäßigen Kontrolle aufgedeckt und behoben werden.
Arbeitsunfälle werden ohne Betriebsrät:innen oft als normale Krankenstände gemeldet, um sich eine "lästige" Besichtigung durch das Arbeitsinspektorat zu ersparen. Durch diese Vorgangsweise verschlechtern sich Ansprüche und Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Unfällen werden verhindert.