Informations- und Überwachungsrechte von personenbezogenen Arbeitnehmer:innen-Daten
Der Betriebsrat kann sich ein Bild machen, welche Daten der Arbeitnehmer:innen von der Unternehmensleitung ausgewertet werden.
Der/die Arbeitgeber:in muss die Betriebsrät:innen informieren, welche personenbezogenen Daten er/sie über die Arbeitnehmer:innen automationsunterstützt aufzeichnet.
Ohne Betriebsrät:innen würden womöglich Arbeitnehmer:innen nie erfahren, ob der Arbeitgeber zum Beispiel Telefongespräche überprüft oder Daten über die Krankenstände auswertet!