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Informations- und Überwachungsrechte von personenbezogenen Arbeitnehmer:innen-Daten

Der Betriebsrat kann sich ein Bild machen,  welche Daten der Arbeitnehmer:innen von der Unternehmensleitung ausgewertet werden.

Der/die Arbeitgeber:in muss die Betriebsrät:innen informieren, welche personenbezogenen Daten er/sie über die Arbeitnehmer:innen automationsunterstützt aufzeichnet.

Ohne Betriebsrät:innen würden womöglich Arbeitnehmer:innen nie erfahren, ob der Arbeitgeber zum Beispiel Telefongespräche überprüft oder Daten über die Krankenstände auswertet!