Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen
für aktive Mitglieder (nicht für Pensionist:innen)
Sollte ein aktives, nicht im Ruhestand befindliches, Mitglied bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen, so leistet die Versicherung eine Unterstützung je nach Mitgliedschaftsdauer in der Höhe von:
ab 3 – 10 Jahren EUR 800,00
ab 10 – 25 Jahren EUR 1.000,00
ab 25 Jahren EUR 1.200,00
Für Lehrlinge, bei aktiver Mitgliedschaft, sofort!
Bezugsberechtigt sind im Ablebensfall in folgender Reihenfolge Ehegatt:innen, Lebensgefährt:innen, Kinder, Eltern, Großeltern, sonstige nahe Verwandte bei einem gemeinsamen Haushalt.