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Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen

für aktive Mitglieder (nicht für Pensionist:innen)

Sollte ein aktives, nicht im Ruhestand befindliches, Mitglied bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen, so leistet die Versicherung eine Unterstützung je nach Mitgliedschaftsdauer in der Höhe von:

ab 3 – 10 Jahren    EUR 800,00

ab 10 – 25 Jahren  EUR 1.000,00

ab 25 Jahren           EUR 1.200,00

Für Lehrlinge, bei aktiver Mitgliedschaft, sofort!

 

Bezugsberechtigt sind im Ablebensfall in folgender Reihenfolge Ehegatt:innen, Lebensgefährt:innen, Kinder, Eltern, Großeltern, sonstige nahe Verwandte bei einem gemeinsamen Haushalt.