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Spitaltagegeld

Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (gilt sowohl für Freizeit- als auch für Arbeitsunfälle) gebührt ab 3 Jahren Mitgliedschaft bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 4 Tagen ab dem ersten Tag ein Spitaltagegeld in der Höhe von 4 Euro/Tag für gesamt 77 Tage (max. 308 Euro).

Für Lehrlinge, bei aktiver Mitgliedschaft, sofort!