Invaliditätsversicherung bei Freizeitunfällen
Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt folgende Leistung bei Totalinvalidität (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung) je nach Mitgliedschaftsdauer in der Höhe von:
ab 3 – 10 Jahren EUR 3.200,00
ab 10 – 25 Jahren EUR 4.800,00
ab 25 Jahren EUR 6.400,00
Für Lehrlinge, bei aktiver Mitgliedschaft, sofort!