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Begräbniskostenbeitragsversicherung

Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder eines Mitglieds, das nach 1. 1. 1972 in Ruhestand getreten ist, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag (1/2 Beitrag bei Ableben der/des Ehepartnerin/s oder Lebensgefährtin/en) je Mitgliedsdauer in der Höhe von

ab 3 – 10 Jahren    EUR 150,00

ab 10 – 20 Jahren  EUR 160,00

ab 20 – 30 Jahren  EUR 170,00

ab 30 Jahren           EUR 180,00

Für Lehrlinge, bei aktiver Mitgliedschaft, sofort!