Begräbniskostenbeitragsversicherung
Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder eines Mitglieds, das nach 1. 1. 1972 in Ruhestand getreten ist, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag (1/2 Beitrag bei Ableben der/des Ehepartnerin/s oder Lebensgefährtin/en) je Mitgliedsdauer in der Höhe von
ab 3 – 10 Jahren EUR 150,00
ab 10 – 20 Jahren EUR 160,00
ab 20 – 30 Jahren EUR 170,00
ab 30 Jahren EUR 180,00
Für Lehrlinge, bei aktiver Mitgliedschaft, sofort!