Zum Hauptinhalt wechseln

Arbeitslosenunterstützung

mit 24 einbezahlten Monats-Vollbeiträgen, erstmaliger Anspruch

 

Diese richtet sich nach der Höhe der geleisteten Vollbeiträge und wird je nach Dauer der Mitgliedschaft für 3 bis 5 Monate gewährt. Ein neuerlicher Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung entsteht, wenn nach dem letzten Bezug wieder 12 Vollbeiträge geleistet wurden.