Mehr Gesundheit
GBH-Mitglieder erhalten Rückvergütung für Kur und REHA!
Das Sozialwerk Bau-Holz unterstützt GBH-Mitglieder finanziell, wenn sie einen stationären Kur- oder Reha-Aufenthalt in Anspruch nehmen müssen. Sie bekommen bis zu 100 Euro vom Selbstbehalt zurück.
Voraussetzungen für die Rückvergütung:
- Reha- und Kuraufenthalte ab 01.01.2024
- 6 Monate GBH-Mitgliedschaft (6 lückenlose Vollbeiträge vor Antragstellung)
- Antrag samt Beilagen (Aufenthaltsbestätigung und Rechnung vom Selbstbehalt inkl. Zahlungsnachweis) wird innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Kur bzw. Reha übermittelt
Weitere Infos und das Antragsformular findest du auf der Website des Sozialwerks Bau-Holz.