Zum Hauptinhalt wechseln

Mehr Gesundheit

GBH-Mitglieder erhalten Rückvergütung für Kur und REHA!

Das Sozialwerk Bau-Holz unterstützt GBH-Mitglieder finanziell, wenn sie einen stationären Kur- oder Reha-Aufenthalt in Anspruch nehmen müssen. Sie bekommen bis zu 100 Euro vom Selbstbehalt zurück.

Voraussetzungen für die Rückvergütung:

  • Reha- und Kuraufenthalte ab 01.01.2024
  • 6 Monate GBH-Mitgliedschaft (6 lückenlose Vollbeiträge vor Antragstellung)
  • Antrag samt Beilagen (Aufenthaltsbestätigung und Rechnung vom Selbstbehalt inkl. Zahlungsnachweis) wird innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Kur bzw. Reha übermittelt 

Weitere Infos und das Antragsformular findest du auf der Website des Sozialwerks Bau-Holz.