Gut zu wissen
Gut zu wissen
Das GBH-Bildungsprogramm bietet eine breite Palette an Seminaren.
Unsere Betriebsrät:innen, Ersatzbetriebsrät:innen, Aufsichtsrät:innen und Jugendvertrauensrät:innen können aus einem breiten Spektrum die für sie passenden Seminare wählen.
Da ist sicher auch etwas für dich dabei. Schau gleich rein!
Wie melde ich mich zu Seminaren an?
Die Seminaranmeldungen sind online möglich, direkt nach der Auswahl des Seminars. Alternativ können die Anmeldeformulare per Post, oder E-Mail an die Bildungsabteilung oder an den Bildungsverantwortlichen in deiner GBH-Landesorganisation gesendet werden.
Die Anmeldungen müssen zeitgerecht vor Kursbeginn in der Bildungsabteilung einlangen, damit die Bildungsfreistellung rechtzeitig von dir beantragt werden kann. Die Reservierung eines Platzes erfolgt in der Reihenfolge der eingelangten Anmeldungen - Kolleg:innen im aktiven Betriebsrat wird der Vorzug gegeben. Bei kürzerer Anmeldezeit wird eine telefonische Nachfrage empfohlen!
Kostet die Teilnahme an einem GBH-Seminar etwas?
Nein, grundsätzlich ist die Teilnahme kostenfrei. Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung werden für Betriebsrät:innen und Mitglieder der GBH übernommen!
Wer trägt die Fahrtkosten?
Die Kosten für die Fahrt zu einer Bildungsveranstaltung können aus dem Betriebsratsfonds abgegolten werden. Werden den Teilnehmer:innen die Fahrtkosten nicht erstattet, kann ein Fahrtkostenzuschuss in der Bildungsabteilung der GBH beantragt werden. Dies erfolgt mit entsprechenden Formularen beim Seminar in Kombination mit der Anwesenheitsliste.
Habe ich Anspruch auf Fortzahlung meines Entgelts?
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten grundsätzlich ja. Betriebsrät:innen in Betrieben unter 20 Beschäftigten und Ersatzbetriebsrät:innen haben Anspruch auf Bildungsfreistellung, jedoch nicht unter Fortzahlung des Entgelts. In diesen Fällen übernimmt die GBH „unter vorheriger Prüfung der Teilnahmekriterien“ das entgangene Entgelt. Dieses wird nur dann von der Bildungsabteilung der Gewerkschaft BAU-HOLZ übernommen, wenn dies schon bei der Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt und von uns genehmigt wurde. Ohne rechtzeitige Vorankündigung ist es nicht möglich, entgangenes Entgelt zu vergüten. Die Höhe des entgangenen Entgelts errechnet sich nach der Höhe deines Gewerkschaftsbeitrages. Bitte achte daher auf die Beitragswahrheit.
Wann soll ich anreisen?
Das kommt ganz darauf an, wann das Seminar beginnt! Bei jenen Seminaren, welche am Montag um 9 Uhr beginnen, erfolgt die Anreise grundsätzlich am Sonntag. Solltest du erst am Montag – direkt zu Seminarbeginn – anreisen, ersuchen wir dich, dies der Bildungsabteilung bekannt zu geben. Bei Seminaren, die erst zu Mittag starten, ist eine Anreise nur am selben Tag möglich.
Gibt es eine Teilnahmepflicht?
Mit deiner Kursanmeldung und der Gewährung der Bildungsfreistellung gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz (§ 118 ArbVG) geht auch die rechtliche Verpflichtung einher, am Kurs durchgehend teilzunehmen – wie es das Seminarprogramm vorsieht. Dies wird, wie die Arbeitsleistungspflicht, nur durch wichtige persönliche Dienstverhinderungsgründe durchbrochen.
Was sind die Stornobedingungen?
Sollte der Besuch des Seminars aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, muss die Bildungsabteilung umgehend schriftlich informiert werden. Sollte keine Meldung bis Seminarbeginn erfolgen, behalten wir uns vor, die anfallenden Stornogebühren an dich weiter zu verrechnen. Das kann zu erheblichen Kosten führen! Wir appellieren aber in erster Linie an deine Kollegialität. Durch deine rechtzeitige Stornierung ermöglichst du anderen, die auf der Warteliste stehen, den Seminarbesuch.