Die GBH-Bildungseinrichtung
Die Bildungseinrichtung der GBH unterstützt Mitglieder der Gewerkschaft BAU-HOLZ, die Kurse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung besuchen, finanziell. Bei Kursbeginn muss bereits eine einjährige Mitgliedschaft vorliegen.
Der Kurs muss der Berufsausbildung oder Berufsweiterbildung dienen und bei einem Ausbildungsträger mit Öffentlichkeitsrecht (z.B. VHS, BFI, WIFI usw.) besucht worden sein.
Dem Förderungsantrag ist eine Kopie des Kursprogramms, des Abschlusszeugnisses (z.B. Werkmeisterschule dritte Klasse) sowie eine auf den Antragsteller bezogene Rechnung oder Bestätigung bzw. die Kopie eines Zahlscheines beizulegen.
Anträge müssen bis spätestens ein Jahr nach Abschluss des Kurses eingebracht werden.
Zuschüsse werden bis zu 50 % der Teilnehmergebühr (oder angekaufter und mittels Rechnung belegter Arbeitsmittel), maximal 500 Euro, gewährt.
Entstehen bei einem Kursbesuch keine Teilnehmergebühren oder Kosten für Arbeitsmittel, jedoch sonstige Aufwendungen wie z.B. Quartier- oder Fahrtkosten (z.B. beim Besuch der Bauhandwerkerschule), wird nach Abschluss des Kurses eine Pauschalabgeltung von 50 %, maximal 120 Euro, gewährt.
Nach Ausschöpfung der Höchstgrenze der Förderung von 500 Euro kann ein weiterer Antrag an die Bildungseinrichtung erst wieder nach fünf Jahren Mitgliedschaft gestellt werden.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Das Antragsformular ist auch in allen GBH-Landesorganisationen erhältlich.